SCHWERPFLEGE
NACH SGB XI
• anhand seiner Bedürfnisse wählt der Patient aus den Leistungskomplexen der Pflegekasse die von uns zu erbringenden Versorgung wie Morgen- und Abendtoilette, Betten und Reinigen der Wohnung, Einkauf, Essen bereiten, usw.
• die Finanzierung erfolgt über eine Pflegestufe der Pflegekasse
• bei Pflegegeldempfängern führe ich Beratungsbesuche durch
• eine Verhinderungspflege durch uns kann ebenso in Anspruch genommen werden
PFLEGEVERSICHERUNGS-ERGÄNZUNGSGESETZ /
PFLEGESTUFE 0
Zur Entlastung pflegender Angehöriger nach dem Pflegeversicherungsergänzungsgesetz bieten wir folgende Leistungen an:
• allgemeine Beaufsichtigung
• Gesprächsführung/ Biographiearbeit
• Gemeinsame Mediennutzung
• Spaziergänge, Ausfahren im Rollstuhl
• Hilfestellung/Anleitung zum Training von Selbstständigkeit
• Gemeinsames Singen/Spielen
• Anleitung zur selbstständigen Beschäftigung
• Entspannungsangebote
Die Versorgung erfolgt individuell und generell als Einzeilbetreuung unter Berücksichtigung der Ressourcen unserer Kunden (lt.§ 45b)
Diese Angebote bieten wir auch im Rahmen stundenweiser Verhinderungspflege an.